Projekt:
Übergeordnete Ziele:
Im Einzugsgebiet der Lütschine werden alle relevanten Ansichten für eine ganzheitliche Betrachtung gesammelt. Die Sichtweisen werden aufeinander abgestimmt, um daraus die Ziele für das Gewässersystem Lütschine zu formulieren, die das Gesetz in allgemeiner Form vorschreibt. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des Gewässerrichtplans die nötigen Massnahmen und Vorgehenskonzepte unter Berücksichtigung von grösseren Entwicklungen, wie zum Beispiel den Gletscherrückgängen, entworfen. So wird sichergestellt, dass sämtliche Interessen rund um die Lütschine wie Hochwasserschutz, Ökologie, Landwirtschaft, Naherholung, Wasserversorgung usw. im ganzen Perimeter berücksichtigt, in die wasserbauliche Planung einfliessen, rechtsverbindlich geplant und innert nützlicher Fristen umgesetzt werden.
Konkrete Ziele:
Der Gewässerrichtplan (GRP) bildet die Grundlage, dass sich Ereignisse wie 2005 nicht mehr so katastrophal auswirken können. Dazu werden die angestrebte Sicherheit gegen Hochwasser und auf grosser Flughöhe die Massnahmenkonzepte festgelegt. Der GRP zeigt auf, wo die gesetzliche Pflicht nach naturnahem Gewässerzustand umgesetzt werden soll und er soll Handlungsspielraum bieten, um mit künftigen, kritischen Entwicklungen bzw. den Unsicherheiten umgehen zu können.
Leistungsbeschrieb:
Die ingenta ag wurde durch den OIK I beauftragt, die dazugehörenden BHU Leistungen zu erbringen. Insbesondere:
- Projektdefinition, inkl. Projekthandbuch
- Sitzungsorganisation
- Termin-, Kosten-, Qualitätskontrolle
- Organisation der Kommunikation (Newsletter, HP)
Herausforderung:
In einem Milizumfeld, welches teilweise kritisch gegenüber Vorgaben des Kantons ist, das Projekt so mitführen, dass die Akzeptanz des GRP sichergestellt werden kann.