Projekt:
Der GRP soll sicherstellen, dass möglichst alle Interessen und Anliegen an die Simme (Hochwasserschutz, Ökologie, Landwirtschaft, Naherholung, Wasserversorgung etc.) in die Weiterentwicklung des Gewässersystems einfliessen. Der GRP ist für Organisationen der öffentlichen Hand (kommunale und kantonale Behörden, regionale Planungsträger, Wasserbaupflichtige, etc.) verbindlich. Er zeigt auf, in welchen Abschnitten, welche Massnahmen zur Zielerreichung vorgesehen sind. Die konkrete Planung wasserbaulicher Massnahmen erfolgt im Rahmen nachfolgender Wasserbauprojekte durch die Wasserbaupflichtigen.
Konkrete Ziele des GRP Simme sind:
Der GRP schafft die Voraussetzungen, damit sich Hochwasserereignisse wie im 2005 nicht mehr so katastrophal auswirken können und die Schäden durch Hochwasser und Erosion auf ein für Menschen, Tiere und Sachwerte vertretbares Mass reduziert werden. Bevor bauliche Massnahmen zum Thema werden, soll das Potenzial organisatorischer und raumplanerischer Massnahmen ausgeschöpft werden. Der GRP zeigt auf, wo die gesetzliche Pflicht nach einem naturnahen Gewässerzustand umgesetzt wird und die Simme einheimischen Pflanzen- und Tierarten wertvolle Lebensräume bieten soll. Die Anliegen der kantonalen Wassernutzungsstrategie finden Berücksichtigung. Die Herausforderungen durch den Klimawandel werden bedacht und in den Massnahmen berücksichtigt. Der GRP erleichtert einen koordinierten und effizienten Gewässerunterhalt. Der Planungshorizont des Gewässerrichtplans Simme liegt bei 15 bis 25 Jahren.
Leistungsbeschrieb:
Die ingenta ag wurde durch den OIK I beauftragt, die dazugehörenden BHU-Leistungen zu erbringen.
Herausforderung:
In einem Milizumfeld, welche teilweise kritisch gegenüber Vorgaben des Kantons ist, das Projekt so mitzuführen, dass die Akzeptanz des GRP sichergestellt werden kann.